Mann, Frau und Kind sitzen mit Laptop auf dem Sofa

Wichtige Info zum Umzug: Gesetzliche Änderung der Meldefrist

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a Abs. 2 EnWG) in Kraft.

Bitte melden Sie uns unbedingt Ihren Einzug, Auszug oder die Wohnungsübergabe rechtzeitig – mindestens 10 Werktage, spätestens 2 Werktage vor dem Termin!

Finden Sie den Strom-, Wärmepumpen- oder Erdgastarif, der zu Ihnen passt.

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