
Wichtige Info zum Umzug: Gesetzliche Änderung der Meldefrist
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a Abs. 2 EnWG) in Kraft.
Bitte melden Sie uns unbedingt Ihren Einzug, Auszug oder die Wohnungsübergabe rechtzeitig – mindestens 10 Werktage, spätestens 2 Werktage vor dem Termin!
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