Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.
Allgemeine Fragen
Wer ist KEW?
Die Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Neunkirchen ist ein im Saarland ansässiges kommunales Dienstleistungsunternehmen, das im Querverbund die Kreisstadt Neunkirchen sowie die Gemeinden Spiesen-Elversberg und Schiffweiler mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser versorgt.
Rund zwei Drittel der Bevölkerung des Landkreises Neunkirchen sowie eine Vielzahl mittlerer und großer Unternehmen in Industrie, Handel und Gewerbe werden über das Leitungsnetz der KEW AG mit Energie und Wasser versorgt.
Wie sind die Öffnungszeiten im Servicebereich Privatkundenbetreuung der KEW?
Montag, Dienstag, Donnerstag 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr (gilt auch für die Telefonie)
Freitag 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (telefonisch erreichbar bis 14 Uhr)
Welche Beratungsleistungen und Energieformen bietet die KEW?
KEW bietet verschiedene Beratungen im Energieanwendungsbereich, wie z. B. energiesparende Bauweisen, Wärme- und Stromgewinnung aus der Sonne, anwendungsspezifische Energielösungen für Gewerbe- und Energiekunden bis hin zum kompletten Vertragsmodell.
KEW vertreibt Strom, Gas, Wasser und Fernwärme.
Wie kann ich Kunde werden?
Für die Anmeldung als Neukunde benötigen wir Ihre Unterschrift, d. h. entweder kann mit Zählernummer, Zählerstand und Vertragsbeginndatum schriftlich, persönlich in unserer Kundenberatung oder online hier angemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Anmeldung leider nicht möglich ist.
Wie wechsele ich meinen Tarif?
Ein Anruf im Servicebereich Privatkundenbetreuung unter +49 6821 200-150 genügt - gerade, wenn Sie sich die Frage auch noch zusätzlich stellen, welcher Tarif für Sie der Richtige ist, steht Ihnen ein Kundenberater zur Verfügung. Wenn Sie sich bei der Tarifwahl allerdings sicher sind, können Sie auch gerne auf unserer Homepage im Online-Portal mit Ihrem Kundenlogin selbständig Ihre Tarifart ändern.
Wie ändere ich Namen oder Bankverbindung?
Eine reine Namensänderung wird nur im Falle einer Heirat oder eines Sterbefalls durchgeführt. Hierzu benötigen wir die amtliche Bestätigung. In allen anderen Fällen, ist eine Abrechnung und Vertragsumschreibung zwingend erforderlich.
Eine Änderung der Bankverbindung kann im Online-Portal vom Kunden selbst eingetragen werden oder jederzeit schriftlich an die KEW AG gerichtet werden, eine telefonische Angabe ist leider nicht möglich.
Was ist die Stromsteuer / Ökosteuer?
Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern (mit Wirkung zum 01.04.1999 eingeführt) und wird auf elektrischen Strom erhoben. Ziele hierbei waren die Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Strompreise, der Ausbau der ökologischen Stromerzeugung und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge.
Der Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2003 - 2,05 ct/kWh.
Was bedeutet Grundpreis, Arbeitspreis und Brennwert?
Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Ablesung, Zählerwechsel, Entstörung, Leitungserneuerung etc.
Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben etc.
Brennwert: Beim Ablesen der Zählerstände teilen Sie uns Ihren Gasverbrauch in der Einheit Kubikmeter (m³) mit. Zur Abrechnung wird der Verbrauch mittels Umrechnungsfaktoren (Zustandszahl und Brennwert) in Kilowattstunden umgerechnet.
Warum zahle ich monatliche Abschläge?
Ein Abschlag ist eine Teilzahlung auf Ihren zu erwartenden Rechnungsbetrag. Durch die Abschlagszahlung werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung am Verbrauchsjahresende geschützt.
Das Verbrauchsjahr umfasst 12 Monate es werden aber nur 11 Abschläge angefordert. Welcher Monat für Sie abschlagsfrei ist, richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter der Privatkundenbetreuung an.
Ich habe zwei Stromzähler aber auch zwei verschiedene Tarife, wieso?
Die KEW bietet verschiedene Tarife an um dem individuellen Verbrauchsverhalten Ihrer Kunden gerecht zu werden. Da der Vertrag immer pro Zähler abgeschlossen wird, kann es durchaus möglich sein, dass bei unterschiedlichen Verbräuchen auf dem jeweiligen Zähler ein anderer Tarif günstiger ist. Gerne beraten die Kollegen in der Kundenberatung Sie zu den unterschiedlichen Tarifen.
Zähleraustausch bei abgelaufener Eichfrist - was ist zu beachten?
Strom-, Gas- und Wasserzähler unterliegen dem deutschen Eichgesetz. Demnach müssen nach der festgesetzten Eichfrist die Ferraris-Stromzähler alle 16 Jahre, elektronische Stromzähler sowie Gaszähler alle 8 Jahre und Wasserzähler alle 6 Jahre im Turnus gewechselt werden. Der Austausch von Zählern ist für unsere Kunden kostenlos.
Wie wirken sich Trocknungsmaßnahmen auf meine Rechnung aus? Wer zahlt den angefallenen Stromverbrauch?
Üblicherweise erhalten Sie bei einer Trocknungsmaßnahme von der ausführenden Firma eine Bescheinigung über den entstandenen Stromverbrauch. Diese benötigt unsere Kundenberatung in Kopie. Eine Info-Rechnung zur Vorlage bei der Versicherung, die normalerweise für den Schaden aufkommt, wird Ihnen per Post zugesandt. Am Jahresende wird der einmalige Mehrverbrauch bei der Abschlagsneuberechnung für das Folgejahr berücksichtigt, sodass keine Abschlagserhöhung erfolgt.
Rund um Ein- und Auszug
Was muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung beachten?
Beim Auszug aus der Wohnung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die Versorgungsverträge sind dann mit einer Frist von 14-Tagen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, per Mail, Brief oder Fax. Diese Kündigungsfrist kann mittels Unterschrift des Nachfolgers (Nachmieter oder Vermieter) umgangen werden, sodass eine Abrechnung zum Auszugstag erfolgen kann. Hierfür steht das Übergabeprotokoll zur Verfügung
Wer liest meinen Zähler beim Auszug ab?
Ist die Kündigung des Versorgungsvertrages zum Monatsende vermerkt wird der Zähler in der Regel von der KEW abgelesen. Eine Zählerstandsangabe durch den Kunden kann telefonisch oder per Internet erfolgen.
Wie errechnet die KEW meinen Abschlagsbetrag bei Neueinzug?
Im Idealfall hat der Kunde von einer vorherigen Wohnung einen Anhaltspunkt was er an Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme innerhalb eines Jahres verbraucht hat, auf dieser Basis werden die Abschlagsbeträge ermittelt. Liegen diese Werte nicht vor, kann sich am Energiebedarf der für die Wohnung hinterlegt ist, orientiert werden.
Rund um Zählerstände
Kann ich meinen Zählerstand auch selbst ablesen?
Selbstverständlich, es genügt uns diesen schriftlich per Internet oder Postkarte oder auch telefonisch unter der Servicenummer +49 6821 200-150 mitzuteilen. Bitte geben Sie mit dem Zählerstand immer das Ablesedatum und die Zählernummer an.
Wo finde ich meine Zählernummer und meinen Zählerstand?
Was mache ich, wenn ich zu Zählerableseterminen nicht da bin?
Der Zählerableser hinterlässt einen Hinweis, wann er erneut vorbeischaut und bittet um Hinterlassung des Zählerstandes. Sind Sie auch beim 2. Besuch abwesend, teilen Sie uns bitte Ihren Stand telefonisch oder mit der von unserem Zählerableser eingeworfenen Postkarte mit. Es genügt die Karte ausgefüllt an uns zurückzusenden oder den Zählerstand auf unserer Homepage im Online-Portal (Kundenlogin) oder Telefon +49 6821 200-153 mitzuteilen.
Wie kommen Zählerstände bei Preisänderungen zustande?
Die Rechnungen für Energie und Wasser werden einmal im Jahr zum Jahresende bzw. Jahresanfang an die Kunden versandt. Hierzu werden die Zähler abgelesen um den Verbrauch des letzten Jahres festzustellen.
Wie wird aber der Zählerstand ermittelt, wenn eine Preisänderung z.B. zum 01.04. erfolgt? Liest die KEW dann den Zählerstand ab? Kann ich den Zählerstand angeben, oder wie wird dieser ermittelt?
Es besteht für jeden Kunden die Möglichkeit bei jeder Preisänderung die Zähler zu den einzelnen Terminen selbst abzulesen, sodass keine Systemwichtung erfolgt. Gerne nehmen wir die Zählerstände schriftlich an. Dies können Sie ganz bequem Online in unserem Servicebereich oder per Brief oder per E-Mail vornehmen.
Bitte geben Sie als Ablesedatum den jeweils Monatsletzten vor der Preisänderung an. Also bei Preisänderung zum 01.04. lesen Sie die Zählerstände zum 31.03. ab und geben uns auch dieses Datum an.
Sollten Sie den 01.04. oder einen früheren oder späteren Termin angeben, so wird die Schätzung von uns systemseitig auf den 31.03. vorgenommen. Der von Ihnen angegebene Zählerstand erscheint dann nicht auf der Rechnung. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass die Zählerstände nur bis zum 14. Tag nach der Ablesung entgegengenommen werden, denn es kommt schon mal vor, dass bei einer Kundenablesung ein Zahlendreher drin ist und der Zählerstand nicht plausibel ist. Dann ist es erforderlich, dass eine Kontrollablesung durch den Kunden oder die KEW vorgenommen werden muss.
Warum ist mein Verbrauch viel höher als im Vorjahr?
Auf der Rechnung werden Ihnen der aktuelle Verbrauch sowie der Vorjahresverbrauch angezeigt. Je nach Witterung (Länge und Intensität des Winters) und individuellem Verbrauchsverhalten können diese Werte voneinander abweichen. Sollten Ihre Verbrauchswerte dennoch nicht plausibel erscheinen, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter in der Kundenberatung an, die gemeinsam mit Ihnen die abgerechneten Werte überprüfen.
Rund um die Rechnung
Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung?
Im Servicebereich unseres Online-Portals erklären wir Ihnen Schritt für Schritt einzelne Positionen und Begriffe einer Jahresverbrauchsabrechnung anhand einer Beispielrechnung. Dies hilft Ihnen, unsere Rechnungen an Sie besser zu verstehen.
Kann ich die Forderung aus der Rechnung in Raten zahlen?
Unsere Kunden haben die Möglichkeit über Forderungen, resultierend aus dem Saldo Ihres Verbrauches, eine Ratenvereinbarung abzuschließen. Für detaillierte Informationen zur Ratenvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Abteilung Finanzwesen unter der Servicenummer +49 6821 200-170 auf.