Die Rechnungen für Energie und Wasser werden einmal im Jahr zum Jahresende bzw. Jahresanfang an die Kunden versandt. Hierzu werden die Zähler abgelesen um den Verbrauch des letzten Jahres festzustellen.
Wie wird aber der Zählerstand ermittelt, wenn eine Preisänderung z.B. zum 01.04. erfolgt? Liest die KEW dann den Zählerstand ab? Kann ich den Zählerstand angeben, oder wie wird dieser ermittelt?
Es besteht für jeden Kunden die Möglichkeit bei jeder Preisänderung die Zähler zu den einzelnen Terminen selbst abzulesen, sodass keine Systemwichtung erfolgt. Gerne nehmen wir die Zählerstände schriftlich an. Dies können Sie ganz bequem Online in unserem Servicebereich oder per Brief oder per E-Mail vornehmen.
Bitte geben Sie als Ablesedatum den jeweils Monatsletzten vor der Preisänderung an. Also bei Preisänderung zum 01.04. lesen Sie die Zählerstände zum 31.03. ab und geben uns auch dieses Datum an.
Sollten Sie den 01.04. oder einen früheren oder späteren Termin angeben, so wird die Schätzung von uns systemseitig auf den 31.03. vorgenommen. Der von Ihnen angegebene Zählerstand erscheint dann nicht auf der Rechnung. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass die Zählerstände nur bis zum 14. Tag nach der Ablesung entgegengenommen werden, denn es kommt schon mal vor, dass bei einer Kundenablesung ein Zahlendreher drin ist und der Zählerstand nicht plausibel ist. Dann ist es erforderlich, dass eine Kontrollablesung durch den Kunden oder die KEW vorgenommen werden muss.