Rein ins neue Heim

Eine neue Wohnung – da gibt es eine Menge zu beachten

  • Anmeldung zum richtigen Zeitpunkt:

Um eine fristgerechte An- und Abmeldung zu gewährleisten, melden Sie sich bitte unbedingt mindestens 10 bis spätestens 2 Werktage vor Ihrem Umzug bei uns. Ab 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.

  • Tarif prüfen:

Bei Umzügen ändert sich häufig die Lebenssituation – man vergrößert oder verkleinert die Wohnfläche, steigt bei der Warmwasserbereitung oder beim Kochen auf Erdgas oder Strom um. Unser Tarifrechner kalkuliert für Ihren Verbrauch immer den günstigsten Tarif.

  • Wichtiges beim Auszug:

Die bestehenden Versorgungsverträge sind fristgerecht innerhalb von zwei Wochen in Textform zu kündigen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Daten: Name, Kundennummer mit Rechnungseinheit, die Verbrauchsstelle, die Zählernummern, das Auszugsdatum und Ihre Kontaktdaten für Rückfragen. Damit unsere Endabrechnung auch in der neuen Wohnung ankommt, geben Sie uns bitte Ihre neue Adresse an. 

  • Wichtig für den Vermieter:

Für die Übergangszeit von Auszug des Mieters bis zur Neuvermietung sollte der Vermieter alle Zähler übernehmen und Versorgungsverträge abschließen. Nur so ist sichergestellt, jederzeit über Energie und Wasser verfügen zu können. Nach einer Stromzählersperrung kann z.B. eine an den gleichen Stromkreis angeschlossene Heizung nicht mehr funktionieren, was häufig Frostschäden zur Folge hat.

Strom
Wärme­pumpe
Erdgas
(kWh/Jahr)

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Rund um Ihren Umzug