Die wichtigsten Informationen rund um Smart Meter
Die Energiewende ist in ganz Deutschland in vollem Gange und erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die Umgestaltung der Versorgung hin zu erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne und Wasserkraft. Da diese Energien abhängig von Witterung und Tageszeit sind, müssen die Netze auf die unregelmäßige Einspeisung vorbereitet werden und Energie auch dann liefern können, wenn Sonnen- oder Windenergie nicht produziert werden.
Das kann nur durch eine intelligente Steuerung der Netze erreicht werden und erfordert die technische Aufrüstung auf digitale Stromnetze. Grundvoraussetzung dafür ist der Einbau digitaler Stromzähler, der deutschlandweit bis 2032 durch das Messstellenbetreibergesetz, in Kraft getreten im September 2016, verpflichtend umzusetzen ist.
Die am häufigsten gestellten Fragen
Was sind moderne und intelligente Zähler?
Spricht man von digitalen Zählern, so muss zwischen modernen und intelligenten Messeinrichtungen unterschieden werden, da das MsBG für beide Einrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt.
Als moderne Messeinrichtung bezeichnet man einen digitalen Stromzähler, der die Verbrauchsdaten speichert und auf einem Zählerdisplay anzeigt.
Wird diese Messeinheit noch um eine Kommunikationseinheit – das Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man vom intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway kann die Messwerte verarbeiten, automatisch an den Betreiber übermitteln und die Zugriffsrechte verwalten.
Welchen Vorteil liefern moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Verbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen für die letzten 24 Monate direkt am Gerät anzeigen. Auf diese Daten haben nur Sie selbst Zugriff.
Intelligente Messsysteme (Smart Meter) hingegen bilden die Basis für einen großen Anwendungsbereich innerhalb von Netzbetrieb, Energieeffizienz, Strommarkt und Smart Home. Das sind vor allem
Darstellung von Stromverbräuchen
Vermeidung von Vor-Ort-Terminen zur Zählerstandsablesung
Möglichkeit variable Tarife anzubieten
Bereitstellung netzdienlicher Informationen
Steuerung von Lasten und dezentralen Stromerzeugern
"Spartenbündelung", d.h. gleichzeitiges Ablesen von Gas-, Wärme- und Fernwärmeverbrauch
Die Möglichkeiten der Optimierung sind vielfältig und so sind künftig beispielsweise kundenindividuelle Verträge, zugeschnitten auf die genauen Verbrauchsdaten ebenso denkbar wie die Zahlung von monatlichen Echtverbrauchswerten anstatt gleichbleibenden Abschlägen. Mit der Installation einer zusätzlichen Steuerbox können zudem geplante Stromverbräuche wie das Laden eines Elektrofahrzeugs effizient und kostengünstig gesteuert werden.
Warum soll die technische Aufrüstung erfolgen?
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Stromerzeugung dezentraler und unregelmäßiger. Dadurch muss die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage völlig neu strukturiert werden, denn Strom wird auch benötigt wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Dadurch könnten neue Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringerer Nachfrage (z.B. nachts) berücksichtigen. Dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen bedürfen außerdem der Steuerung um starke Schwankungen im Netz zu verhindern.
Wie sicher sind moderne Zähler gegen Hackerangriffe?
Wie alle alten Ferrariszähler sind auch die neuen Geräte geeicht. Außerdem gelten strenge Bestimmung für Datenschutz und Datensicherheit, die durch unabhängige Prüflabors regelmäßig kontrolliert werden. Dort wird untersucht, ob die intelligenten Messsysteme alle gesetzlichen und technischen Vorgaben zur Datensicherheit erfüllen. Alle Daten, die an die Netzbetreiber übermittelt werden, werden von diesen vertraulich und mit größter Sorgfalt behandelt. Dazu werden alle Sicherheitsvorgaben jederzeit strikt beachtet.
Technisch sind die Geräte so programmiert, dass alle Messstellenbetreiber nur den Absender (z.B. Name des Kunden) und den Empfänger ( z.B. Name des Stromanbieters) erkennen, die Inhalte ( z.B. Stromverbrauch) allerdings verschlüsselt bleiben.
Wann startet der Rollout im Versorgungsgebiet der KEW und muss ich mich am Austausch beteiligen?
Die modernen Messeinrichtungen kommen bei der KEW seit April 2017 zum Einsatz. So erfolgt die Umrüstung nach und nach im Zuge von anstehenden Zählerwechseln sowie bei Neu- und Umbauten.
Der Rollout von intelligenten Messsystemen beginnt bei KEW und GWK Anfang 2021 mit jährlichen Stückzahlen von voraussichtlich gleichbleibend etwa 400 Stück und soll ebenfalls 2032 beendet sein.
Da die Umrüstung auf Basis gesetzlicher Vorschriften geschieht, sind alle Verbraucher zum Austausch verpflichtet. Ob für Sie ein moderner oder ein intelligenter Zähler vorgeschrieben ist, hängt von Ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre ab.
Wie funktioniert der Einbau und was muss ich dafür tun?
Für den Einbau brauchen wir als Netzbetreiber Ihre Unterstützung. Sobald Ihr Zähler zum Turnuswechsel ansteht, werden wir Sie mittels Anschreiben kontaktieren und einen Terminvorschlag zum Wechsel unterbreiten. Ein geschulter Monteur führt dann den Zählerwechsel termingerecht durch und nimmt den neuen Zähler in Betrieb.
Weitere Informationen
1. Was ist der nationale Smart-Meter-Rollout? Wie beteiligen sich KEW und GWK?
Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) in allen deutschen Haushalten und Gewerbebetrieben vor. Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende.Der Rollout von modernen Messeinrichtungen läuft bei KEW und GWK bereits seit 2017 mit jährlichen Stückzahlen von gleichbleibend etwa 4000 Stück und soll 2032 beendet sein.Der Rollout von intelligenten Messsystemen beginnt bei KEW und GWK Anfang 2021 mit jährlichen Stückzahlen von voraussichtlich gleichbleibend etwa 400 Stück und soll ebenfalls 2032 beendet sein.Die Umrüstung erfolgt kontinuierlich im Zuge von ohnehin erforderlichen Zählerwechseln, in Folge des Ablaufs der Eichung des bisherigen Zählers sowie bei Neu- bzw. Umbauten. KEW bzw. GWK informieren ihre Kunden mit einem Anschreiben über den bevorstehenden Zählerwechsel.
2. Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt?
Bereits 2009 wurde von der EU eine Energieeinsparrichtlinie verabschiedet. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches am 02.09.2016 in Kraft trat, wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie und des Gesetzes ist es, die Energiewende voran zu treiben und langfristig die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurden auch diverse energierechtliche geändert und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) trat als zentrale Vorschrift des Messwesens in Kraft. Dieses schreibt u.a. vor, dass veraltete Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messeinrichtungen ausgetauscht werden sollen.Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung unserer Stromnetze ist es nicht nur, Ihnen jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, sondern dabei auch ein Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Ein Stromnetz funktioniert nur, wenn ungefähr so viel eingespeist, wie verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien, z.B. aus Sonne und Wind, ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon, ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können, muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Stromzähler ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten „Smart Grid“ und auch für die Transformation hin zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft.
3. Was sind die Vorteile für die Gesellschaft?
Intelligente Zähler sind ein wichtiger Baustein für eine energiesichere Zukunft. Sie werden ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem ermöglichen und die Grundlage für intelligente Netze legen.Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die Grundlage für das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ ist.Die Verbraucher sollen gemäß der Kosten-Nutzen-Analyse in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert sie zu energiesparendem Verhalten. Zum anderen sollen Verbraucher Stromtarife abschließen können, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und ihre Ausgaben senken sollen. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sollen möglich sein (sog. variable Tarife). Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören der Vergangenheit an. Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.B. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug.
4. Haben andere Länder bereits Smart Meter?
Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Zähler im Einsatz haben. In den meisten anderen EU-Ländern werden Smart-Meter derzeit installiert.
5. Was ist ein Smart Meter? Was ist eine moderne Messeinrichtung / ein intelligentes Messsystem / ein Gateway?
Zurzeit wird der Stromverbrauch zum größten Teil noch mit Hilfe von Ferraris-Zählern (elektromechanischer Stromzähler) gemessen und der Zählerstand jährlich vor Ort abgelesen. Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen digitalen Zähler, welcher die Stromverbrauchsdaten auf dem Display anzeigt und speichert.Der Begriff „Smart Meter" stammt aus dem Englischen und bedeutet „intelligenter Zähler". Smart Meter gibt es für alle Energiearten – Strom, Erdgas, Fernwärme – sowie auch für Trinkwasser. Diese Messgeräte verfügen über verschiedene Funktionen oder können mit Zusatzfunktionen nachgerüstet werden. Nach der neuen Rechtslage gibt es den Begriff Smart Meter nicht mehr. Man spricht jetzt im Gesetz von „modernen Messeinrichtungen" und „intelligenten Messsystemen". Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (das Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist) definiert.Eine „modernen Messeinrichtung" wird durch Anschluß an ein Gateway zusammen mit diesem zu einem „intelligenten Messsystem". Das Gateway übernimmt dabei die Rolle der intelligenten Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), welche die Zählerdaten verschlüsselt entgegen nimmt und über hochsichere Kommunikationskanäle an berechtigte Marktteilnehmer verteilt.Die von KEW bzw. GWK eingesetzten Gateway arbeiten in der Regel mit der LTE-Technik und haben eine Antenne, die innerhalb des bzw. am Zählerschrank angebracht wird.
6. Was ist ein Netzbetreiber? Was ist ein Stromlieferant? Was ist ein Messstellenbetreiber? Was ist eine Gateway-Administrator?
Der Netzbetreiber ist das Unternehmen vor Ort, das an Ihrer Messstelle Strom, Gas, Wasser bzw. Fernwärme leitungsgebunden zur Verfügung stellt. Es kann also z.B. für Strom und Wasser verschiedene Netzbetreiber am gleichen Anschlußobjekt geben.Der Stromlieferant ist das Unternehmen, mit dem Sie als Kunde einen Liefervertrag für Energie oder Wasser abgeschlossen haben.
Der Messstellenbetreiber ist neben den Stromlieferanten und den Netzbetreibern eine weitere Marktrolle im deutschen Energiemarkt. Der Messstellenbetreiber ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort. Er ist ausschließlich für den Betrieb (Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung) der Zähler verantwortlich. Als grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) bezeichnet man in der Regel die Verteilnetzbetreiber, in deren Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Diese können jedoch die Grundzuständigkeit gemäß §§ 41,43 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf ein anderes Unternehmen übertragen oder andere Unternehmen können gemäß § 43 MsbG die Grundzuständigkeit übernehmen. Im Netzgebiet der KEW bzw. GWK ist KEW bzw. GWK der grundzuständige Messstellenbetreiber und somit für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messstellen und den Austausch der Zähler gemäß MsbG zuständig.
Die Rolle des Gateway-Administrators wird durch den Messtellenbetreiber oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen in Dienstleistung ausgeführt. KEW führt diese Rolle für KEW selbst umd für GWK als Dienstleister durch. Die wesentlichen Aufgaben des Gateway-Administrators ist die Einrichting und Inbetriebnahme der intelligenten Messsysteme, das Aufspielen der Tarife in das Gateway und die Festlegung des Zugriffs für berechtigte Marktpartner wie Netzbetreiber und Energielieferanten.Die Durchführung der Gateway-Administration muss durch ein ISMS (Information-Sicherheits-Managememt-System) zertifiziert werden und jährlich durch externe Auditoren überprüft werden.
Der Zertifikatsnachweis nach § 25 MsbG der KEW ist auf der Internetseite des BSI www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/AdministrationBetrieb/Zertifikate25Msbg/zertifikate25MsbG_node.html aufgelistet.
7. Wie funktionieren moderne Messeinrichtungen?
Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand ein Mal pro Jahr durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden.
8. Wie funktionieren intelligente Messsysteme?
Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Verteilnetzbetreiber, den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, Ihren Energieversorger sowie Messstellenbetreiber und ggf. weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z.B. über LTE). Sie müssen hier keinen Internetanschluss bereitstellen, damit ihr intelligentes Messsystem funktioniert. Das Gateway nutzt somit auch nicht Ihr WLAN, falls sie eines haben. Diese Art der Auslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und das Ende manueller Ablesungen. Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, z.B. der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden.
9. Wie sicher sind die neuen Zähler?
Die neuen Zähler sind sehr sicher. Das Gateway des „intelligenten Messsystems“ wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten „BSI Schutzprofil“ zertifiziert. Der angewandte Sicherheitsstandard des Gateways liegt höher als der Standard beim Online-Banking.Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung sind außerdem mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie aber auch ohne PIN-Eingabe: So sind die Zählerstände in der ersten Zeile des Displays sichtbar (Lieferung, Bezug, Hochtarif/Niedertarif rollieren im Display). Nach Eingabe der PIN wird die zweite Zeile im Display mit den Historienwerten der vergangen 24 Monate und der Momentanleistung sichtbar.
10. Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen zu erhebenden Daten?
Es ist möglich, dass durch das Smart Metering Daten entstehen, die Datenschutz-rechtlich relevant sind. Jede digitale Kommunikationsinfrastruktur kann den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt sein. Der Gesetzgeber sieht daher höchste Sicherheitsmaßnahmen vor, um die sensiblen Daten zu schützen. Dazu gehört z.B., dass die Gateways nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden dürfen.Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy-by-Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. Haushaltskunde) und Empfänger (z. B. Stromlieferant) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der „Privacy-by-Design“-Ansatz ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.Der Datenschutzstandard ist höher als der Standard beim Onlinebanking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.
11. Welche Daten speichern Smart Meter? Wer hat Zugriff auf meine Smart Meter Daten und wie werden sie genutzt?
Ihr Smart Meter hat Informationen über Ihren Stromverbrauch. Er speichert keine persönlichen Informationen, die Sie identifizieren könnten. Alle Informationen über Ihren Energieverbrauch sind geschützt. Der Gesetzgeber legt strenge Vorgaben fest:für Ihre Daten,wer darauf zugreifen kann undwie Sie sich entscheiden, diese zu teilen.Sie können wählen:wie oft Ihr Smart Meter Ihre Daten zu Ihrem Stromlieferanten sendet,ob Sie Ihre Daten über Ihren Energieverbrauch mit anderen Marktteilnehmern teilen möchten, wie zum Beispiel Anbietern von Direktvermarktung oder Visualisierungsportalen.ob Ihr Lieferant Ihre Zählerstände für Vertriebs- und Marketingzwecke verwenden darf.Nur Ihr Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Lieferant haben Zugriff auf Ihre Daten und werden diese ohne Ihre Zustimmung nicht teilen.Ihr Energieversorger kann die Informationen auf Ihren Wunsch hin nutzen, um Ihnen eine maßgeschneiderte Energieeffizienzberatung zu geben und seinen Service zu verbessern, einschließlich der Genauigkeit Ihrer Abrechnung, wenn Sie ihm die Erlaubnis dafür erteilt haben.Gemäß § 54 Abs. 1 MsbG erhalten Kunden ein standardisiertes Formblatt, in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck erhält.
12. Erhöhen die neuen Zähler das Risiko von Cyberangriffen?
Moderne Messeinrichtungen sind wie die heutigen Zähler nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Es ist also unmöglich, darauf von außen zuzugreifen. Intelligente Messsysteme verfügen mit dem Gateway über eine Kommunikationseinheit, diese unterliegt jedoch den höchsten Sicherheitsstandards. So werden bestimmte Sicherheitsmerkmale bereits bei der Produktion im Gerät hinterlegt, was den Zugriff unberechtigter vermeiden soll.
13. Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus, um intelligente Messsysteme zu nutzen?
Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.
14. Werden auf meinem neuen Zähler auch Kosten angezeigt?
Nein, Ihr Zähler zeigt im Display nur Ihren Verbrauch an, aber keine Kosten. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, ist Ihr Energieversorger verpflichtet, Ihnen einmal im Monat eine kostenlose Information „Berechnung der aktuellen Kosten bei Angabe des Zählerstandes“ (gemäß § 40 des Energiewirtschaft-Gesetzes (EnWG)) zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie uns an, um nähere Informationen zu bekommen.
15. Was sind die Vorteile des Smart-Meter-Rollouts für mich?
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zeigen Ihnen genau, wie viel Energie Sie verbrauchen. Intelligente Messsysteme senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an den Energieversorger, sodass es keine manuelle Ablesungen oder geschätzte Rechnungen mehr gibt. Mit Ihrer „modernen Messeinrichtung“ oder Ihrem „intelligentem Messsystem“ werden Sie immer in der Lage sein, den Überblick über Ihren Stromverbrauch zu behalten. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, kann Ihnen eine Verbrauchsvisualisierung helfen, einen exakten Überblick zu bekommen und Ihren Verbrauch auf dieser Grundlage zu analysieren.Bei einem Blick in die etwas weitere Zukunft, werden die neuen intelligenten Messsysteme Ihnen ermöglichen, schaltbare Verbraucher (z.B. Elektro-Auto), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Haus auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren (Stichwort „Smart Home“). Vorstellbar ist, dass sich die Spülmaschine oder das Elektro-Auto im Tagesverlauf automatisch einschaltet oder auflädt, wenn der Strom günstig ist.
16. Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtungen bekomme?
Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch >6.000 kWh/a und Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung > 7 kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem bekommen. Kleinere Verbraucher und Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Für die initiale Bemessung des Jahresverbrauchs wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht ca. 3.500 kWh/a Strom.KEW und GWK gehen den Rollout diskriminierungsfrei an, indem ab 2021 bis spätestens 2032 nacheinander alle Zähler gegen mME bzw. iMSys ausgetauscht werden, die gemäß ihrer Eichgültigkeitsdauer zum Umbau anstehen. Dies entspricht im Jahr etwa 4.000 mME und 400 iMSys, etwa 8% des Bestandes.
17. Muss ich für die neuen Zähler mehr bezahlen?
Der Austausch eines alten gegen einen neuen digitalen Zähler ist kostenlos.Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich aber gemäß § 31 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab.
Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. In der Regel berechnet Ihnen Ihr Messstellenbetreiber für die neue Technik mehr als für Ihren alten Zähler. Die jeweiligen Preise können Sie unserem offiziellen Preisblatt, das im Internet unter www.kew-netz.de/strom/netzzugang/ bzw. www.gwk-netz.de/strom/netzzugang/ veröffentlicht ist, entnehmen.
18. Wie kommen die vorgesehenen Preisobergrenzen zustande?
Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart-Meter-Rollout langfristig keine Verluste entstehen.
19. Wie kann ich mit dem neuen Zähler Geld sparen?
„Intelligente Zähler“ machen es uns leichter, die Situationen zu identifizieren, in denen wir viel Energie verbrauchen und eröffnen damit die Möglichkeit, Änderungen in unserem Verbraucherverhalten vorzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch alter Elektrogeräte gegen energieeffizientere Geräte. Wenn Sie die Informationen nutzen, die Ihnen auf dem Display des Zählers oder in einer Visualisierung angezeigt werden, können Sie Ihren Energieverbrauch und somit Ihre Energiekosten senken.
20. Wieso zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich?
Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Messstellenbetriebsgesetz § 31 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer modernen Messeinrichtung beträgt 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht, kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem.
21. Bekomme ich auch weiterhin Energierechnungen?
Ja. Sie erhalten auch weiter regelmäßig die Energierechnungen standardmäßig einmal im Jahr.Ein Großteil der Kunden erhält aktuell eine jährliche Rechnung für die Energielieferung, inkl. der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (z.B. die EEG-Umlage) und Steuern durch den Energielieferanten. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist der Lieferant nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystem durchzuführen. Es ist daher möglich, dass der örtliche Messstellenbetreiber Ihnen eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt.Wenn Sie KEW oder GWK auch als Lieferant haben, erhalten Sie die gesondert ausgewiesenen Kosten für den Messstellenbetrieb weiterhin mit Ihrer Jährlichen Rechnung. Haben Sie einen anderen Energielieferanten, erhalten Sie je nach Ausgestaltung des Vertrags Ihres Energielieferanten mit KEW bzw. GWK eine gesonderte Rechnung über die Messdienstleistung von KEW bzw. GWK oder, wie in den meisten Fällen, die Berechnung der Messdienstleistung über die Rechnung des Energielieferanten.
22. Müssen neben Stromzählern noch weitere Zähler ausgetauscht werden?
Nein. Der Einbau eines neuen Gaszählers ist nur dann erforderlich, wenn der alte Zähler beispielsweise wegen einer abgelaufenen Eichfrist nicht mehr verwendet werden darf. Neue Gaszähler müssen über eine Schnittstelle an intelligente Messsysteme anbindbar sein.
23. Sind Gas-Zähler auch betroffen?
Wenn Ihr derzeitiger, analoger Gaszähler nur zur Nacheichung oder Wartung ausgebaut wird, kann dieser Zähler trotzdem wieder verbaut werden. Neue Gas-Messeinrichtungen mit registrierender Leistungsmessung können noch bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut und jeweils bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden, wenn ihre Nutzung nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist. Neue Gaszähler dürfen nur noch verbaut werden, wenn sie die technischen Voraussetzungen erfüllen, um zukünftig mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden zu werden. Messeinrichtungen für Gas benötigen keine gesonderte Schnittstelle für diese Anbindung. Auch ältere Gaszähler mit sogenannten Impulsschnittstellen lassen sich durch einen Adapter einfach in das intelligente Messsystem einbinden. Eine Anbindung von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt und verursacht Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
24. Wie funktioniert die Umrüstung bei zwei Zählern in einem Haushalt (zum Beispiel mit zusätzlicher Wärmepumpe)?
Sie benötigen in diesem Fall 2 neue Zähler und 1 Smart-Meter-Gateway.
Insgesamt darf Ihnen als Anschlussnutzer für den Messstellenbetrieb nicht mehr als die höchste fallbezogene jährliche Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden.
Eine Addition der einzelnen Preisobergrenzen ist nicht erlaubt.Für moderne Messeinrichtungen gilt diese Regelung nicht. Hier kann für jeden Zähler jeweils die Preisobergrenze von 20 Euro in Rechnung gestellt werden.
25. Was muss ich beim Anschluss meines Elektrofahrzeugs beachten?
Es gibt grundsätzlich keine Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen für Zählpunkte der Elektromobilität.
ABER: Wenn Sie ein vermindertes Netzentgelt erhalten, weil Ihr Zählpunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG eingestuft ist, fallen Sie unter die Pflichteinbaufälle.
26. Kann ich dem Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung widersprechen?
Nein, der Einbau ist vom Gesetzgeber verpflichtend geregelt.Wenn einmal ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, bleibt dieses auch eingebaut und kann nicht wieder ausgebaut werden.Auch die nachträgliche Reduzierung eines intelligentes Messsystems zu einer modernen Messeinrichtung ist nicht möglich.
27. Muss ich dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Zugang gewähren?
Ja. Lassen Sie sich aber immer den Ausweis zeigen und rufen Sie, wenn Sie unsicher sind, den Messstellenbetreiber an. Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.
Als Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder seinem (mit einem Ausweis versehenen) Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass die Messstelle frei zugänglich ist.
28. Kann ich als Kunde den Messstellenbetreiber frei wählen?
Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass sich jeder Kunde seinen Messstellenbetreiber frei auswählen kann.Auch als Mieter können Sie den Messstellenbetreiber frei wählen, falls der Vermieter als Anschlussnehmer bereits einen Messstellenbetreiber ausgewählt hat.
29. Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?
Ja. Sie können sich beispielsweise an uns wenden, um einen vorzeitigen Einbau und Anschluss zu erreichen. Einen Anspruch auf Einbau haben Sie allerdings nicht.
30. Kann ich als Kunde mit einem Verbrauch unter 6000 KWh auch ein “intelligentes Messsystem“ bekommen?
Verbraucher mit geringeren Werten als 6.000 kWh können sich auf Wunsch auch ein intelligentes Messsystem einbauen lassen. Der Einbau erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis und die entstehenden Mehrkosten für die höheren jährlichen Kosten gegenüber einer modernen Messeinrichtung sind vom Kunden selbst zu tragen. Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.
31. Ich habe bereits heute einen elektronischen Zähler, ist das bereits eine "moderne Messeinrichtung" oder ein “intelligentes Messsystem“?
In der Regel handelt es sich dabei um eine moderne Messeinrichtung - diese wurden bei KEW und GWK bereits ab 2017 sukzessive eingebaut. Intelligente Messsysteme werden erst ab Mitte 2021 verbaut.
32. Wann bekomme ich einen Smart Meter?
Der Gesetzgeber legt ein grobes Vorgehen für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Die „modernen Messeinrichtungen“ müssen vom Messstellenbetreiber seit 2017 bis 2032 eingebaut werden. Intelligente Messsysteme kommen zuerst bei Verbrauchern mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a zum Einsatz. Erst ab 2021 werden auch der Einbau von „intelligenten Messsystemen“ bei Kunden mit einem Verbrauch ab 6.000 kWh/a geplant.Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber, welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z.B. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihnen einen intelligenten Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem) einzubauen. Sie werden schriftlich drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel von Ihrem Messstellenbetreiber informiert.Wenn Sie bereits vorher auf eigenen Wunsch einen intelligenten Zähler bekommen möchten, fragen Sie dies direkt bei Ihrem Messstellenbetreiber an.
33. Ich bin Mieter. Bekomme ich auch einen Smart Meter?
Ja. Es werden innerhalb der Rollout-Periode (2017 bis 2032) alle alten Zähler gegen neue Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messs
34. Ich bin Mieter. Kann mein Vermieter entscheiden, welcher Zähler bei mir eingebaut wird und wer mein Messstellenbetreiber ist?
Das Auswahlrecht des Mieters ist ab dem Jahr 2021 durch ein vorrangiges Auswahlrecht des Vermieters eingeschränkt worden.
Der Vermieter kann als Anschlussnehmer für alle Zählpunkte eines Gebäudes den Messstellenbetreiber auswählen.
Die Voraussetzungen sind:
* Das Gebäude muss komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
* Für den Bereich Strom und mindestens einen zusätzlichen Bereich (wie Gas, Fernwärme oder Heizwärme) muss der Messstellenbetrieb gebündelt sein.
* Dem betroffenen Mieter dürfen - im Vergleich zu den Kosten für den bislang getrennten Messstellenbetrieb - keine Mehrkosten entstehen.
Als Mieter haben Sie wiederum das Recht, von Ihrem Vermieter alle zwei Jahre die Einholung von zwei verschiedenen Bündelungsangeboten zu verlangen.
35. Wie läuft die Installation der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems ab?
Ihr Messstellenbetreiber wird: Sie 3 Monate vorher schriftlich über den geplanten Umbau informieren Sie 14 Tage vor dem Umbau kontaktieren, um Datum und Uhrzeit mit Ihnen abzustimmen. Dabei wird er einen Wunschtermin vorgegeben und einen Ausweichtermin angebieten! Ihnen sagen, was zu erwarten ist, wie lange es dauern wird, und, wenn es Besonderheiten gibt, was zu tun istSobald Sie eine Uhrzeit und das Datum vereinbart haben, kommt ein Installateur zur vereinbarten Zeit zu Ihnen nach Hause, um Ihren neuen Zähler zu installieren. Der Installateur kann sich mit seinem Dienstausweis ausweisen. Sie müssen: zu Hause sein, um den Installateur reinzulassen,* sicherstellen, dass der Installateur Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler erhält - stellen Sie sicher, dass er leicht Zugriff hat (der Zähler frei zugänglich ist)Wenn es schwer wird, an Ihren Zähler heranzukommen, lassen Sie es Ihren Energieversorger bei der Terminabsprache wissen,Wenn Sie Eigentümer eines Neubaus sind und zum ersten Mal ein Zähler installiert wird, ist es Ihre Pflicht, den Zählerplatz entsprechend den Anforderungen der VDE-Anwendungsregel 4101 so zu gestalten, dass der Einbau der (neuen) Technik möglich ist. Diese werden durch den Netzbetreiber vorgegeben.Die Installation einer „modernen Messeinrichtung“ ist ähnlich einer Installation eines alten Zählers und wird in der Regel nur ca. 15 Minuten in Anspruch nehmen.Bei der Installation eines „intelligenten Messsystems“ sind weitere Schritte erforderlich, z.B. die Verbindung des Netzwerks / des Anschlusses mit der Telekommunikationsverbindung. Im Idealfall dauert die Installation eines „intelligenten Messsystems“ ca. 30 - 40 Minuten. Alle Installationen werden von voll ausgebildeten Monteuren durchgeführt, um den Prozess der Montage und Inbetriebnahme in Ihrem Haus so kurz wie möglich zu halten. Während der Zähler ersetzt wird, muss Ihr Strom für einige Minuten abgeschaltet werden – dies ist gängige Praxis für Zähler mit Dreipunktbefestitgung. EHZ-Zähler können unterbrechungsfrei gewechselt werden.Normalerweise werden die neuen Zähler dort angebracht, wo auch schon ihre bisherigen Zähler installiert waren. Wenn sie an anderer Stelle montiert werden müssen, wird Ihr Installateur Sie vorab fragen.Es werden nur speziell geschulte Mitarbeiter von KEW mit der Montage betraut. Lassen Sie sich vor der Montage den KEW-Firmenausweis vorzeigen!Bei der Verwendung der LTE-Übertragungstechnik kann es vorkommen, dass keine ausreichende Empfangsbedingungen für die im Zählerschrank oder außen am Zählerschrank befestigte Antenne vorliegen. In diesem Fall kann eine über wenige Meter Kabel abgesetzte Antenne im Zählerraum oder einem ohne Bohr- und Stemmarbeiten leicht erreichbaren Nachbarraum Abhilfe schaffen. Unsere Monteure werden diese zusätzlichen Montagearbeiten nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung vornehemen - dazu unterschreiben Sie bitte die Einverständniserklärung zur abgesetzten Antennenmontage, die Ihnen unser Monteur vorlegt.
36. Muss ich den Strom bezahlen, den das intelligente Messsystem für seinen Betrieb verbraucht?
Nein. Der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt und darf daher nicht abgerechnet werden.
37. Ist die moderne Messeinrichtung geeicht und wie lange ist die Eichfrist?
Moderne Messeinrichtungen sind ebenso wie die herkömmlichen Zähler geeicht. Die Eichfrist für Stromzähler beträgt acht Jahre. Eine Verlängerung der Eichfrist ist gegebenenfalls um weitere fünf Jahre möglich, insofern es bei den stichprobenartigen Überprüfungen keine Auffälligkeiten gab. Somit erfolgt ein Austausch der modernen Messeinrichtungen spätestens nach 13 Jahren.
38. Der neue Zähler passt nicht in meinen Zählerschrank. Wer ist für die Anpassung zuständig?
Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einen passgenauen Zählerschrank verantwortlich, sodass der Messstellenbetreiber die Anlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprechende Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Bestandsobjekten ist der Anschlussnehmer für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich.Hinweis: Informieren Sie sich über unsere gültigen Technischen Anschlussbedingungen (bitte hier klicken Technischen Anschlussbedingungen (TAB).)
39. Ich ziehe um. Kann mein Nachmieter meine (historischen) Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystem ablesen?
Wenn der Zähler mit einem Gateway verbunden wurde (intelligentes Messsystem), sind im Zählerdisplay die historischen Werte nicht mehr sichtbar und müssen daher nicht gelöscht werden. Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtungen erfolgt die Nullstellung der historischen Verbrauchsdaten (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) durch Ihre Eingabe am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat.
40. Ich bin neu eingezogen und dort ist bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut. Mein Verbrauch ist aber so gering, dass ich nur eine günstigere moderne Messeinrichtung benötigen würde. Kann ich das intelligente Messsystem ausbauen lassen?
Wenn in Ihrer neuen Wohnung / Ihrem neuen Haus bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, kann dieses nicht wieder ausgebaut werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen.
41. Ich habe ein intelligentes Messsystem, verbrauche jetzt aber weniger als 6.000 kWh pro Jahr. Kann ich das intelligente Messsystem wieder ausbauen lassen (gegen eine moderne Messeinrichtungen)?
Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen.
42. Ich habe einen digitalen Zähler. Aber warum liest mein Versorger immer noch ein Mal pro Jahr ab?
Digitale Zähler können nicht grundsätzlich fernausgelesen werden. Dies gilt nur, wenn es sich um ein intelligentes Messsystem handelt. Wenn Ihr Versorger einmal pro Jahr Ihren Stromverbrauch manuell abliest oder Ihnen eine Aufforderung zur manuellen Ablesung sendet, haben Sie kein intelligentes Messsystem, das Ihre Daten automatisch an den Versorger übermittelt, sondern eine moderne Messeinrichtung. Die moderne Messeinrichtung wird nicht fernausgelesen, sodass weiterhin eine manuelle Ablesung erforderlich ist. Wenn Sie keine manuelle Ablesung Ihres Stromzählers mehr möchten, können Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber die Installation eines „intelligenten Messsystems“ beantragen.Darüber hinaus liest der Versorger natürlich weiterhin manuell die Werte anderer Zähler wie Gas, Wasser und Wärme ab, wenn diese Zähler nicht fernausgelesen werden.
43. Welche Standardleistungen werden angeboten?
Die Standardleistungen im Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen umfassen die entsprechende Kommunikation mit dem Anschlussnutzer/Anschlussnehmer (Ankündigung Gerätewechsel, Terminvereinbarung), Montage, Inbetriebnahme, Wartung und den Betrieb der Messeinrichtungen. Dazu gehören insbesondere die mess- und eichrechtskonforme Messung, die Messwertaufbereitung, die form- und fristgerechte Datenübertragung (jährliche Jahresarbeitswerte) und die Abrechnung der Standardleistungen.
Bei intelligenten Messsystemen ist die Gateway Administration, also die Fernkommunikation mit dem Zähler Bestandteil des Messstellenbetriebes. Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Durchführung des Messstellenbetriebes gemäß § 35 Abs. 1 MsbG neben den Pflichten gemäß § 3 MsbG folgende Standardleistungen:
• die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart Meter Gateway und die standardmäßige Datenkommunikation
• die maximal tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Lieferanten und Netzbetreiber bei Letztverbrauchern mit höchstens 10.000 kWh Jahresstromverbrauch, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 EnWG Erfordert
• die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über ein Online-Portal mit geschütztem individuellen Zugang
• die Bereitstellung von Anwendungsinformationen über die Handhabung der Messtechnik intelligenter Messsysteme, der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs, Stromsparhinweise und -anwendungen mit Beispielanwendungen
• die Bereithaltung einer Kommunikationslösung für Änderungen des Schaltprofils bis zu 2 x tägl. und die Übermittlung des Netzzustandsdatums 1 x tägl. bei Anwendungsfällen gemäß § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG
• die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
• die Anbindung von Erzeugeranlagen nach EEG bzw. KWK-G in den Fällen des § 40 MsbG
• die Erfüllung weiterer Pflichten gemäß Festlegungen der Bundesnetzagentur
44. Welche neuen Zusatzdienstleistungen bzw. Mehrwertdienste werden angeboten und wann sind diese verfügbar?
Der digitale Fortschritt bietet die Voraussetzungen für die Entwicklung innovativer Mehrwertdienste. IMSys sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und die Schnittstelle zum Smart Grid und Smart Market.
Mit ihnen können regenerative Energien in das Stromnetz integriert sowie Erzeugung und Verbrauch optimal aufeinander abgestimmt werden. Eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle ergibt sich daraus:
* Gebäudemanagement,
Monitoring und Steuerung von Solaranlagen, Batteriespeichern und Wärmepumpen
* Integration der Elektromobilität
Lösungen für die Ladesäuleninfrastruktur und das Lademanagement
* Prepaid-System
* Konzepte zur dezentralen Stromversorgung von Wohnungen (Mieterstrommodelle)
* Visualisierung des Verbrauchsverhaltens im Webportal oder auf mobilen Endgeräten – besonders interessant für Gewerbekunden im Rahmen des Energiemanagements und Kommunen, denn spartenübergreifende Smart-Metering-Lösungen ermöglichen das effiziente Energiemanagement öffentlicher Liegenschaften
* zeitvariable Tarife für Haushaltskunden,
* verbrauchsgenaue Abrechnung und flexible Anpassung der unterjährigen Abschlagszahlungen
* Verbundangebote für Strom- ,Gas-, Wasser- und Wärmemessungen
* Smart-Home-AnwendungenNoch sind viele dieser Mehrwertdienste nicht verfügbar, sie werden aber in zahlreichen Pilotprojekten bundesweit getestet und stehen dann bei Bedarf auch mittelfristig für die Kunden von KEW bzw. GWK zum Einsatz bereit.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über die derzeit möglichen Zusatzleistungen und deren Entgelte sind unserem Preisblatt im Internet unter www.kew-netz.de/strom/netzzugang/ bzw. www.gwk-netz.de/strom/netzzugang/ zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die KEW bzw. GWK neue Zusatzleistungen anbieten, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
45. Wie kann ich auf meine Verbrauchsdaten an der modernen Messeinrichtung zugreifen?
Für die Anzeige Ihrer persönlichen Daten ist die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Nach der Eingabe Ihrer PIN können Sie Ihre aktuell genutzte Leistung sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle (1d, 7d, 30d und 365d) auf dem Display ablesen. Übrigens: Einmal im Jahr bitten wir Sie, Ihren Zähler abzulesen. Hierzu brauchen Sie nur den Zählerstand in der ersten Display-Zeile abzulesen. Die zusätzlichen Verbrauchswerte, zu denen Sie mit der PIN gelangen, dienen nur zu Ihrer Information.Die PIN wird dem Zähler einmalig zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden. Hier eine kurze Anleitung zur Eingabe der PIN: 1. Schritt:Ihre persönliche PIN erhalten Sie, nach telefonischer Anfrage unter der der Rufnummer 06821/200-137. Gern nehmen wir Ihre Anfrage aber auch persönlich in unserem Kundenzentrum entgegen. Zur Identifizierung halten Sie bitte folgende Daten bereit: Name, Anschrift, Kundennummer und Zählernummer.Ihre persönliche 4-stellige PIN wird Ihnen dann postalisch zugestellt.2. Schritt:Abhängig von dem bei Ihnen verbauten Gerätetyp bestehen verschiedene Möglichkeiten zur PIN-Eingabe. Dabei wird zwischen der Bedienung über eine optische Schnittstelle und der Bedienung über einen mechanischen Taster unterschieden. Sollte das bei Ihnen verbaute Gerät über einen mechanischen Taster verfügen, so nutzen Sie bitte diesen. Verfügt Ihr Gerät über einen optischen Taster, so verwenden Sie bitte die optische Schnittstelle, welche mit Hilfe einer Taschenlampe bedient wird. Sollte Ihr Gerät über beide Taster verfügen, so können Sie beide Varianten nutzen.Die Gerättypen unterscheiden sich lediglich in der Eingabeart. Der Funktionsumfang ist ansonsten bei allen Geräten gleich.So geben Sie die PIN ein:Leuchten/Drücken Sie zweimal kurz auf die optische Schnittstelle/ den mechanischen Taster an Ihrem Zähler. Auf dem Display erscheint jetzt „Pin“ und an der ersten Stelle wird eine 0 angezeigt.Nun können Sie mit der PIN-Eingabe starten: Geben Sie die 1. Zahl Ihrer PIN ein, indem Sie einmal kurz (< 2 s) auf den Lichtsensor leuchten bzw. den Taster drücken. Mit jeder weiteren kurzen Betätigung wird die Zahl um 1 Stelle hochgezählt: zweimal kurz leuchten bzw. drücken eine 2 usw..Nach 3 Sekunden ohne leuchten bzw. drücken wird die nächste Stelle aktiv und Sie können die nächste Ziffer Ihrer PIN eingeben.Haben Sie Ihre 4-stellige PIN eingegeben, wird diese überprüft. Ist die PIN korrekt, wird die Anzeige vollständig aktiviert und Sie können sich Ihre Verbräuche anzeigen lassen.Wenn es mit der PIN-Eingabe nicht auf Anhieb klappt, versuchen Sie es einfach noch einmal. Ist die PIN falsch, wechselt die Anzeige wieder in den Normalbetrieb.Automatischer Rücksprung:Erfolgt innerhalb von 2 min keine weitere Eingabe mittels optischer Taste bzw. Aufruftaste, springt die Anzeige automatisch in den Normalbetrieb zurück und zeigt den Zählerstand an.3. Schritt:Bedienung des Zählers: AnzeigensteuerungDie Bedienung der 2. Zeile der Anzeige erfolgt mittels der optischen Taste durch Lichtimpulse der Taschenlampe bzw. den mechanischen Taster.Kurzes Betätigen (t < 2 s):• bei aktiviertem PIN-Schutz: Eingabe der PIN und Freischalten der Informationsanzeige• Weiterschalten zum nächsten ListenwertLanges Betätigen (t > 5 s):• Löschen der Verbrauchswerte 1d, 7d, 30d, 365d• Löschen des Verbrauchswertes seit letzter Nullstellung (E)• Reaktivierung des PIN-Schutzes. Bei Anzeige der Schaltprogrammnummer (0.2.2) und aktivierter PIN-Benutzung.Der Verbrauchswert seit letzter Nullstellung kann, ähnlich wie ein Tageskilometerzähler am PKW, jederzeit zurückgesetzt werden. Somit ist der Messzeitraum frei wählbar.Durch kurzes Anleuchten der optischen Schnittstelle bzw. Drücken des Tasters wechseln Sie zwischen den folgenden Anzeigen im Hauptmenü:
46. Wie kann ich auf meine Verbrauchsdaten am intelligenten Messsytem zugreifen?
Neben Drittanbietern, die am Markt zum Teil kostenpflichtige Lösungen anbieten, stehen die beiden kostenfreien Varianten zur Verfügung: über die Software TRuDI an der HAN-Schnittstelle des Gateways über das Kundenportal der KEW bzw. GWK
47. Wie kann ich auf meine Verbrauchsdaten über TRuDI zugreifen? (nur am intelligenten Messsystem möglich)
Mit TRuDI (Transparenz- und Display-Software) steht eine herstellerübergreifende, standardisierte Visualisierungslösung bereit, die die Anforderungen des MsbG (insbesondere §35, §62) und der PTB-A50.8 erfüllt und die im Rahmen der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nutzbar ist. TRuDI bietet dabei eine Display Funktion, mit der Messwerte, die im SMGW vorhanden sind, für den Letztverbraucher angezeigt werden.Darüber hinaus steht eine sogenannte Transparenz Funktion zur Verfügung. Im Rahmen dieses funktionalen Merkmals ist der Letztverbraucher mit Hilfe der Software in der Lage, Tarifrechnungen, die auf Basis der Messwerte des SMGWs in der Systemlandschaft des Lieferanten durchgeführt wurden, lokal nachzuvollziehen und damit seine Rechnung zu überprüfen.TRuDI wurde im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "BundesDisplay" von PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) erarbeitet und ist auf den Internetseiten der PTB frei zum Download verfügbar:www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt2/fb-23/ag-234/info-center-234/trudiDie TRuDI-Zugangsdaten (Benutzername, Passwort und IP-Adresse des Gateway) erhalten Sie auf Anfrage per Mail (info@kew.de) oder per Telefon (06821-200-137) an den verantwortlichen Meister in unserer Zählerabteilung. Beim Installationstermin wird Ihnen unser Monteur ein entsprechendes Formular übergeben mit dem Sie auf die Zugangsdaten einfordern können.Zum Schutz Ihrer privaten Daten bewahren Sie bitte Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf und teilen Sie diese Dritten nicht mit.Falls Sie Ihr Passwort vergessen, muss es neu vergeben werden. Wenden Sie sich in diesem Fall per Mail (info@kew.de) oder per Telefon (06821-200-137) an den verantwortlichen Meister in unserer Zählerabteilung.Hinweise zur Installation und zum Umgang mit TRuDI:Beachten Sie bitte neben der folgenden Kurzbeschreibung auch die Installationshinweise aus dem "Handbuch TRuDI", das ebenfalls in aktueller Version auf den Internetseiten des PTB zum Download verfügbar ist.Nach Installation der Software müssen Sie eine Verbindung über ein Netzwerkkabel von Ihrem hauseigenen LAN mit der mit HAN beschrifteten RJ-45-Buchse Ihres Gateway schalten und in den Netzwerkeinstellungen Ihres Rechners, auf dem Sie TRuDI installiert haben, eine IP-Adresse aus dem Bereich des Gateway (für die vierte Stelle können Sie eine beliebige Zahl zwischen 1 und 254 wählen mit Ausnahme der Zahl des Gateway z.B. 192.168.137.3) und die Subnet-Maske 255.255.255.0 einstellen.Starten Sie TRuDI und wählen Sie "Benutzername und Passwort" (nicht mit Zertifikat) und geben Sie die Verbindungsparameter ihres Gateway ein (die Identifikationsnummer finden Sie auch auf ihrem Gateway. Sie beginnt immer mit E, gefolgt von drei Buchstaben und zehn Ziffern) und wählen Sie nach erfolgreicher Einwahl die Betriebsart Anzeigefunktion oder Transparenzfunktion aus.
48. Wie kann ich auf meine Verbrauchsdaten am Kundenportal der KEW bzw. GWK zugreifen? (nur am intelligenten Messsystem möglich)
Der Portalzugriff ist derzeit noch nicht möglich, wird aber demnächst verfügbar und hier beschrieben sein .
49. Wo finde ich weitere Informationsquellen?
* VEW Saarwww.vewsaar.de/index.php* Bundesministerium für Wirtschaft und Energiehttps://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Smart-Meter
50. Welche COVID-19-Maßnahmen sind zu beachten?
Unsere beauftragten Mitarbeiter und Installateure sind in die Einhaltung der aktuell anzuwendenden Maßnahmen, insbesondere in die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen), eingehend unterwiesen. Bitte sorgen Sie zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter ebenfalls für die Einhaltung dieser Regeln und lüften Sie die zu begehenden Räume kurz vor dem Installationstermin gut durch.Falls Sie selbst oder ein Mitbewohner an COVID-19 erkrankt sind, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vor dem Installationstermin mit, damit wir Ihnen einen Ausweichtermin anbieten können.