Energieausweise
Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, muss dem neuen Nutzer schon bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Ein Energieausweis soll dem potenziellen Mieter oder Käufer die Möglichkeit geben, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und Modernisierungsmaßnahmen besser zu planen. Dafür zeigt der Ausweis auf einen Blick die Energiebilanz der Immobilie. Auf einer Farbskala lässt sich der Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnittshaus vergleichen.
Welchen Ausweis brauche ich für Wohn- und Nichtwohngebäude?
Bis zum 1. Oktober 2008 bestand für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Sie besteht weiter für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten (also ab 5 Wohneinheiten), unabhängig von deren Baujahr sowie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen seit dem 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Ansprechpartner
Für Beratung und Bestellung Ihres Energieausweises wenden Sie sich bitte an die ARGE SOLAR e.V. in Saarbrücken.
Heike Steinfels
Tel. 0681 | 99 88 4 – 204
E-Mail: steinfels@argesolar-saar.de