Bauprojekte

Hier sind wir für Sie im Einsatz

Neunkirchen

voraussichtlich von Ende Oktober 2024 bis Ende Januar 2025

Straße(n)

Steinwaldstraße

Beginn/Ende

voraussichtlich von Ende Oktober 2024 bis Ende Januar 2025

Maßnahme

Erneuerung der Wasserversorgungsleitung mit Gas- und Wasserhausanschlüssen

Maßnahmen­beschreibung

Damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit und der hohe Versorgungsstandard gewährleistet bleibt, müssen die Gas- und Wasserversorgungsleitungen in Neunkirchen, Steinwaldstraße von Hausnummer 87-107 auf den technisch neuesten Stand gebracht werden.

Hierzu werden ca. 120 m  Wasserversorgungsleitung erneuert. Des weiteren werden 10 Gas- und Wassernetzanschlüsse erneuert bzw. auf die neue Versorgungsleitung umgehängt. Die Maßnahme erstreckt sich von der Einmündung Steinstraße bis Einmündung Hardenbergstraße. Wegen der umfangreichen Tiefbau- und Rohrbauarbeiten muss der Verkehr in der Steinwaldstraße von der Einmündung Steinstraße bis Einmündung Hardenbergstraße einseitig gesperrt werden. Hierzu muss eine Ampel eingerichtet werden. Diese Abstimmung erfolgte mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden und der Stadt Neunkirchen. Die Arbeiten werden Ende Oktober 2024 beginnen und voraussichtlich bis Ende Januar 2025 andauern.

Die Tiefbau-, Oberflächen- sowie Rohrleitungsarbeiten werden durch die Firma Hofmann GmbH ausgeführt.

Ansprechpartner

Projektleiter (UW) + 49 6821 200-146
Technisches Kundenbüro +49 6821 200-243

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Neunkirchen

01.08.2024 - 15.10.2024

Straße(n)

Hüttenbergstraße (vor Christuskirche)

Beginn/Ende

Anfang August bis Mitte Oktober 2024

Maßnahme

Reparatur Wasserrohrbruch

Maßnahmen­beschreibung

Hier müssen aufgrund eines Rohrbruchs eine Wasserleitung und zwei Schieberkreuze erneuert werden.

Ansprechpartner

Projektleiter (JT) + 49 6821 200-281
Technisches Kundenbüro +49 6821 200-243

Heiligenwald

01.10.2024 - 30.11.2024

Straße(n)

Nachtigallenweg

Beginn/Ende

Anfang Oktober bis Ende November 2024

Maßnahme

Erneuerung der Wasserversorgung

Maßnahmen­beschreibung

Damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit und der hohe Versorgungsstandard gewährleistet bleibt, müssen die Wasserversorgungsleitungen in Heiligenwald, Nachtigallenweg auf den technisch neuesten Stand gebracht werden.

Hierzu werden circa 200 m Wasserversorgungsleitungen, sowie sämtliche Wassernetzanschlüsse erneuert.

Die Arbeiten werden Anfang Oktober beginnen und voraussichtlich bis Ende November 2024 andauern.

Die Tiefbau- und Oberflächenarbeiten, sowie die Rohrbauarbeiten werden durch die Firma Monti GmbH ausgeführt.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und betroffenen Anwohner um Verständnis für entstehende Beeinträchtigungen durch die notwendigen Bauarbeiten.

Ansprechpartner

Projektleiter (EK) + 49 6821 200-134
Technisches Kundenbüro +49 6821 200-243

Heiligenwald

22.07.2024 - 30.11.2024

Straße(n)

Hüngersbergstraße

Beginn/Ende

ab 30. KW 2024 bis Ende November 2024

Maßnahme

Erneuerung der Wasserversorgung

Maßnahmen­beschreibung

Wir erneuern die Wasserversorgung in der Hüngersbergstraße in Heiligenwald. Hierbei werden ca. 220 m Wasserversorgungsleitung erneuert sowie 16 Wassernetzanschlüsse ganz bzw. teilerneuert.

Der betreffende Baubereich erstreckt sich von der Pestalozzistraße bis zur Herrmann-Frank-Straße, siehe Trassenplan.

Die Tiefbau- und Oberflächenarbeiten werden durch die Firma Helmut Linnebacher GmbH, die Rohrbauarbeiten durch die KEW AG ausgeführt.

Die KEW AG bittet die Verkehrsteilnehmer und betroffenen Anwohner für die notwendigen Bauarbeiten und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.

Zu beachten:
Aufgrund der umfangreichen Tiefbau- und Rohrbauarbeiten sowie den beengten Platzverhältnissen wird die Hüngersbergstraße während der gesamten Bauzeit Abschnittsweise für den Straßenverkehr voll gesperrt.

Der Verkehr wird während der Sperrung über eine ausgeschilderte Umleitungstrecke umgeleitet.

Die Zufahrt für Anlieger ist bis zur Baustelle bzw. zum Baubereich möglich. Die Zufahrt zu den Anliegergrundstücken im Baubereich wird nicht immer möglich sein. Der Zugang zu den Anwesen bleibt gewährleistet.

Der Rettungsdienst sowie die Abfall- und Wertstoffentsorgung bleiben gewährleistet.

Ansprechpartner

Projektleiter (TJ) + 49 6821 200-124
Technisches Kundenbüro +49 6821 200-243

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Stennweiler

25.03.2024 - 30.11.2024

Straße(n)

Hüttigweilerstraße / Im Oberdorf

Beginn/Ende

von der 13. KW 2024 bis Ende November 2024

Maßnahme

Erneuerung der Gas- und Wasserversorgung, 2. Bauabschnitt

Maßnahmen­beschreibung

Wir erneuern die Gas- und Wasserversorgung in der Hüttigweilerstraße sowie Im Oberdorf in Stennweiler. Hierbei werden ca. 400 m Gas- und Wasserversorgungsleitungen erneuert sowie 30 Gas- und Wassernetzanschlüsse ganz bzw. teilerneuert.

Der betreffende Baubereich erstreckt sich von In den heiligen Gärten über die Hüttigweilerstraße sowie Im Oberdorf bis zur Waldstraße, siehe Trassenplan.

Die Tiefbau- und Oberflächenarbeiten werden durch die Firma Monti GmbH und die Rohrbauarbeiten durch die KEW AG ausgeführt.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und betroffenen Anwohner für die notwendigen Bauarbeiten und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.

Nachdem alle Tiefbau- und Montagearbeiten abgeschlossen sind wird die Asphaltdeckschicht in Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde Schiffweiler hergestellt.

Zu Beachten:

Aufgrund der umfangreichen Tiefbau- und Rohrbauarbeiten sowie den beengten Platzverhältnissen ergeben sich im Zuge der Baumaßnahme Straßensperrungen und daraus resultierende Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten abgewickelt:

1.    Bauabschnitt, Hüttigweilerstraße

  •   Von Hüttigweilerstraße 10 bis Lindenstraße

  •   Vollsperrung

  •   Umleitung über Herrengarten und In den Heiligen Gärten

2.    Bauabschnitt, Lindenstraße

  •   Kreuzungsbereich Lindenstraße und Im Oberdorf

  •   Ampelregelung (Dreiwegeampel)

3.    Bauabschnitt, Im Oberdorf

  •   Von Lindenstraße bis Waldstraße

  •   Vollsperrung

  •   Umleitung über Stülzehof und Schiffweiler

Die Umleitungsstrecken werden während den Sperrungen eingerichtet bzw. ausgeschilderte.

Die Zufahrt für Anlieger ist bis zur Baustelle bzw. Baubereich möglich. Die Zufahrt zu den Anliegergrundstücken im Baubereich wird nicht immer möglich sein. Der Zugang zu den Anwesen bleibt gewährleistet.

Der Rettungsdienst sowie die Abfall- und Wertstoffentsorgung bleiben gewährleistet.

Ansprechpartner

Projektleiter (TJ) + 49 6821 200-124
Technisches Kundenbüro +49 6821 200-243

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Welche Arbeiten werden durchgeführt und wie lange wird die Baumaßnahme dauern?

Der Grund sowie die voraussichtliche Dauer jeder unserer Baumaßnahmen wird in der Maßnahmenbeschreibung in unserem im Baustellentool auf https://www.kew.de/aktuelles/bauprojekte/ genannt angegeben. Bei den Bauzeiten handelt es sich um geschätzte Angaben. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Leitungsbauarbeiten sind neben technischen Abläufen auch von Witterungsbedingungen abhängig sind.

Ist während der Baumaßnahme meine Versorgung mit Energie und Wasser eingeschränkt betroffen?

Grundsätzlich werden wir Sie wie gewohnt auch während der Baumaßnahme mit Energie und Wasser versorgen. Sollten Umschluss- und Erneuerungsmaßnahmen an Ihrem Hausanschluss nötig sein, werden wir Sie mit ausreichender Frist rechtzeitig informieren, um den Zeitpunkt der Arbeiten mit Ihnen abzustimmen.

Müssen Tiefbauarbeiten auf meinem Grundstück durchgeführt werden?

Werden vor Ihrem Grundstück Leitungsbaumaßnahmen durchgeführt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass auch Ihre Hausanschlüsse erneuert werden müssen. Sind jedoch Ihre Hausanschlüsse ebenfalls von der Erneuerungsmaßnahme betroffen, so nehmen wir rechtzeitig Kontakt mit Ihnen auf um die Bauarbeiten zusammen mit Ihnen abzustimmen.

Gelange ich weiterhin auf mein Grundstück/Garagenzufahrt?

Der Zugang zu Ihrem Grundstück ist jederzeit gewährt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während den Tiefbau- und Oberflächenarbeiten die Zufahrt zu ihrem Grundstück nicht immer gewährleitet werden kann. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Parkplatzeinfahrten von Geschäften, Lieferantenzufahrten usw.) besteht die Möglichkeit der Herstellung einer provisorischen Zufahrt. Bitte sprechen Sie in einem solche Fall unseren zuständigen Projktleiter an, um die Möglickeiten der Herstellung einer solchen provisorischen Zufahrt abzustimmen.

Kann ich meinen Parkplatz im öffentlichen Raum nutzen?

Parkflächen im öffentlichen Raum können gemäß verkehrsrechtlicher Anordnungen des Ordnungsamtes während der Baumaßnahme entfallen. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich in diesen Fällen jeder Verkehrsteilnehmer selbst um Alternativen bemühen muss.

Meine Bushaltestelle ist von der Baumaßnahme betroffen. Wie erreiche ich in dieser Zeit meinen Bus?

Sind Buslinien und Bushaltestellen von unseren Baumaßnahmen betroffen, erfolgt eine enge Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbetrieben. Gibt es Konfliktsituationen, werden Bushaltestellen verlegt bzw. auf Ausweichhaltestellen verwiesen. Entsprechende Änderungen sind den Informationen an den Bushaltestellen zu entnehmen.

Wann wird mein Hausanschluss bearbeitet?

Bevor Arbeiten an Hausanschlüssen durchgeführt werden können, ist eine Reihe von Maßnahmen an den vorgelagerten Versorgungsleitungen notwendig. Unsere Mitarbeiter kommen rechtzeitig vor Beginn der Bautätigkeiten an Ihrem Hausanschluss auf Sie zu, um den genauen Bauablauf mit Ihnen abzustimmen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Von uns veranlasste Erneuerungs- und Umbindungsmaßnahmen sind für Sie kostenfrei.

Warum ist dieser Aufwand nötig?

Auch die Leitungssysteme der Energie- und Wasserversorger unterliegen Alterungsprozessen und Umwelteinflüssen. Daher ist es notwendig die Leitungen in Abhängigkeit des Alters, des verwendeten Materiales, der Umgebungsbedingungen und den zukünftig zu erwarteten Belastungen  zu erneuern, bevor Schäden an den Leitungen zu Störungen in der Versorgung mit Energie und Wasser führen.

Ist diese Maßnahme genehmigt und mit der Stadt Neunkirchen und den Gemeinden Spiesen-Elversberg und Schiffweiler abgestimmt?

Alle unsere Baumaßnahmen werden mit der Stadt Neunkirchen und/oder den Gemeinden abgestimmt, je nach Machbarkeit koordiniert und letztendlich auch genehmigt. Das Ordnungsamt erteilt vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Anordnung. Nach Beendigung der Oberflächeninstandsetzungsarbeiten erfolgt eine Abnahme mit den zuständigen Straßenbaulastträgern.

Warum ist die Baustelle zeitweise nicht besetzt und es wird nicht gearbeitet?

Während des Bauablaufs kommt es immer wieder vor, dass neu verlegte Leitungsabschnitte Prüfungen unterzogen werden. Dabei wird in anspruchsvollen Verfahren die Dichtheit oder Keimfreiheit von Leitungen getestet. Während dieser Phase darf in diesen Bereichen nicht gearbeitet werden. Es entsteht dadurch fälschlicherweise der Eindruck, dass die Arbeiten unterbrochen wurden.